Zurzeit wird die Genossenschaft vertreten durch:
- RA Marlies Schneider (kaufmännisches Vorstandsmitglied)
- Ronny Rottscholl (Technisches Vorstandsmitglied)
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat der Genossenschaft für die Dauer von höchstens 5 Jahren bestellt. Die Aufgaben und Pflichten des Vorstandes ergeben sich aus den Festlegungen der Genossenschaftssatzung. Insbesondere ist der Vorstand verpflichtet,
- die Geschäfte entsprechend genossenschaftlicher Zielsetzung zu führen,
- die für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb notwendigen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen rechtzeitig zu planen und durchzuführen,
- für ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen gemäß §§ 38 ff. der Satzung zu sorgen,
- über die Zulassung des Mitgliedschaftserwerbs und über die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen zu entscheiden,
- die Mitgliederliste nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes zu führen,
- im Prüfungsbericht festgehaltene Mängel abzustellen und dem Prüfungsverband darüber zu berichten.