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Zurzeit wird die Genossenschaft vertreten durch:

  • RA Marlies Schneider (kaufmännisches Vorstandsmitglied)
  • Ronny Rottscholl (Technisches Vorstandsmitglied)

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat der Genossenschaft für die Dauer von höchstens 5 Jahren bestellt. Die Aufgaben und Pflichten des Vorstandes ergeben sich aus den Festlegungen der Genossenschaftssatzung. Insbesondere ist der Vorstand verpflichtet,

  • die Geschäfte entsprechend genossenschaftlicher Zielsetzung zu führen,
  • die für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb notwendigen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen rechtzeitig zu planen und durchzuführen,
  • für ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen gemäß §§ 38 ff. der Satzung zu sorgen,
  • über die Zulassung des Mitgliedschaftserwerbs und über die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen  zu entscheiden,
  • die Mitgliederliste nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes zu führen,
  • im Prüfungsbericht festgehaltene Mängel abzustellen und dem Prüfungsverband darüber zu berichten.